Alkohol

Missbrauch von Alkohol

Wenn Sie Alkohol trinken und im Straßenverkehr teilnehmen, gefährden Sie sich und andere, weshalb Sie diese Gewohnheit ablegen müssen. In diesen Zusammenhang unterscheidet man zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nur im Einzelfall geklärt werden können. Wenn Sie eine Auffälligkeit aufgrund Alkohols hatten, müssen Sie in Zukunft auf ihn verzichten oder den Umgang mit ihm erlernen und im Vorfeld der MPU Nachweise liefern, die das beweisen.

Ein Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn Sie mit

• 1,6 Promille als Erst-Täter oder
• zweimal mehr als 0,5 Promille innerhalb von 10 Jahren oder
• Alkohol während Ihrer Probezeit

auffällig geworden sind.